Politik

Nein, zur Corona-Politik der Bundesregierung.

LINKE


(Quelle: Pixabay CC0)
GDN - Die Linke wird dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, weil ein großer Teil davon nicht zu der von Gerichten geforderten klaren gesetzlichen Grundlage führt. Vielmehr schreibt der Gesetzentwurf der Regierung die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause Spahn fort.
Anlässlich der morgigen Abstimmung im Bundestag zur Änderung der Infektionsschutzgesetzes und der Mobilisierung zur Blockade des Bundestages aus den Reihen der Corona-Verharmloser erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

“Die Linke wird dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, weil ein großer Teil davon nicht zu der von Gerichten geforderten klaren gesetzlichen Grundlage führt. Vielmehr schreibt der Gesetzentwurf der Regierung die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause Spahn fort. Da die Maßnahmen und ihre Voraussetzungen weiter unbestimmt bleiben, konzentriert sich die Entscheidungsmacht bei der Regierung, das Parlament bleibt nach diesem Gesetzentwurf außen vor.

Mit anderen Worten: Die Beteiligung des Parlamentes besteht darin, dass es zustimmen darf, auch weiterhin nichts zu sagen zu haben. Das ist das Gegenteil der Stärkung der demokratischen Mitbestimmung in der Corona-Krise, die dringend notwendig wäre.

Die Geschichte dieser Gesetzesänderung ist auch typisch für die Corona-Politik der Bundesregierung. Sie hat den Sommer nicht genutzt, um tragfähige Formulierungen zu finden, wie sie sich auch nicht darum gekümmert hat, verfügbare technische Lösungen für den Winter vorzubereiten.
Der aktuelle Lockdown wäre vermeidbar gewesen, wenn die Bundesregierung den Sommer genutzt hätte, um alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit wir pandemiefest in den Winter gehen können. Wir als Linke haben rechtzeitig, als es draußen noch warm war, einen Fahrplan für den Corona-Winter vorgelegt. Unser Ziel ist, bei höchstmöglichem Infektionsschutz möglichst viel soziales Leben zu ermöglichen. Dazu hätte z.B. durch wirtschaftspolitische Steuerung die Produktion von Schnelltests und von Luftfiltern, die virenhaltige Aerosole aus der Luft filtern, hochgefahren werden müssen.
Die Bundesregierung hat den Unmut mitbefeuert, indem sie z.B. bei den sozialen Hilfen sowohl die Ärmsten, als auch Freischaffende und Selbstständige, außen vor gelassen hat. Bisher hat die Bundesregierung unsere Anträge und die Vorstöße der Sozialverbände für einen Corona-Aufschlag auf Sozialleistungen blockiert. Die Wirtschaftshilfen sehen zudem nur Hilfen für die Betriebskosten vor. Die Lebenshaltungskosten der Freischaffenden bzw. der Unternehmer sind nicht vorgesehen. Das sind fatale Leerstellen! Wir als Linke machen Druck für die soziale Abfederung der Krise, und das vom ersten Tag der Krise an.
Die Akzeptanz der Maßnahmen zu Infektionsschutz leidet auch darunter, dass die Eingriffe sich fast ausschließlich auf das Privatleben beschränken. Der Beschluss der gestrigen Videoschalte umfasst zum Beispiel neun Seiten. Auf diesen neun Seiten fällt kein Wort zu einem stärkeren Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Kein Wort zu verstärkten unangemeldeten Kontrollen in Frachtzentren oder in der Fleischindustrie. Kein Wort darüber, dass im Sinne des Infektionsschutzes Massenunterkünfte umgehend durch dezentrale Unterbringungen ersetzt werden. Kein Wort darüber, dass durch Ausweitung des Rechts auf Homeoffice Fahrten im Berufsverkehr vermieden werden können. Diese Corona-Politik hat eine Schlagseite.
Die Regierenden scheuen sich, den Konzernen Auflagen zu machen. Den Familien hingegen werden Vorschriften bis ins Wohnzimmer hinein gemacht.

Es gibt also viele gute Gründe, die Corona-Politik der Regierung aufs Schärfste zu kritisieren. Die Linke tut das seit Beginn der Corona-Krise. Allerdings kritisieren wir ausdrücklich nicht, dass die Gefahren von Corona ernst genommen werden.
Aufgrund der Versäumnisse der Regierung stehen wir jedoch vor einer Situation, die direkt in eine Überlastung der Intensivstationen zu führen droht. Mit verheerenden Folgen für Schwererkrankte und deren Liebsten.

Aufgrund der bisherigen Versäumnisse der Regierung stehen wir nun vor einer Situation, in der stärkere Einschränkungen nötig sind.
An die Adresse von Querdenken und Co. sagen ich jedoch: Wer meint, es sei nun Ausdruck von besonderer Widerständigkeit, den Infektionsschutz geringzuschätzen oder gar dazu aufzurufen, die Masken runterzunehmen, der irrt. Vielmehr gefährdet er das Grundrecht der Anderen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG). In dieser Situation wird Unvorsichtigkeit direkt auf den Rücken anderer Menschen, nicht zuletzt auch dem der Pflegekräfte und der pflegenden Angehörigen ausgetragen. Diesen Menschen, die sich für andere abrackern, noch mehr aufzuladen, ist nicht widerständig, sondern einfach nur rücksichtslos.“
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